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Wappenhandel - Wappenschwindel - Wappenfälschung |
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Unseriöse Angebote im Zusammenhang mit Familienwappen sind nicht unwesentlich darauf zurückzuführen, daß die Berufsbezeichnung “Heraldiker” ebensowenig rechtlich geschützt ist wie der Begriff “Wappenrolle” - mit der Folge der steten Zunahme von Amateuren und gewissenlosen Geschäfte- machern auf dem Sektor der Heraldik und Genealogie. Auch das Internet bietet ein neues, schier unerschöpfliches Betätigungsfeld für jene, denen es weniger um die Lauterkeit im Geschäftsleben als die schnelle Mark oder den speedy Euro geht. So haben sich virtuelle Wegelagerer im Internet breitgemacht, die glauben, mit der Heraldik eine Marktlücke entdeckt zu haben. Das Internet mag von seiner Struktur anarchisch wirken, ein rechtsfreier Raum ist es keineswegs. Das gilt auch und sogar ganz besonders für den Bereich der Werbung. Fraglich kann allerdings im Einzelfall sein, welches Recht anzuwenden ist. Für die Werbung im Internet gelten vor allem die allgemeinen Vorschriften des Wettbewerbsrechts sowie das Marken- und das Urheberrecht. Soweit deutsches Recht Anwendung findet, sind vor allem die §§ 1 u. 3 UWG, die Bestimmungen des Markenrechts und das Urheberrechtsgesetz zu beachten.
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1.Vorsicht Falle - Abzocke im Internet! |
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Diverse Webseiten versprechen Hilfe bei der Ahnenforschung. Mit einem Klick soll man den Zugang zu Datenbanken erhalten und erhält prompt die Rechnung über ein Jahresabo. Wird nicht gezahlt, folgen Mahnung und die Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen. Immer wieder kursieren im Internet dubiose Angebote: Mal werden kostenlose Urlaube ausgelobt, mal vermeintlich geldwerte Informationen zur Lehrstellensuche oder Tests zu IQ oder Lebenserwartung angepriesen. Dem schnellen Klick folgt dann ganz schnell die Rechnung samt Mahnungen, Inkassobriefen und Drohungen. Wie Verbraucher sich wehren können, hat markt unter dem Titel „Internetabos: Abzocke per Angstmache“ zusammengefasst (Link siehe unten).
www.wdr.de/tv/markt/extras/berichte/internetabo
Mit kurzem Klick ahnungslos einen Vertrag geschlossen Auf einer Webseite wurde ein Horoskop angeboten, das die Lebenserwartung vorhersagt. Eine Internet-Surferin fand das interessant und gab dazu die gewünschten persönlichen Daten ein. Was sie nicht ahnte: Gleichzeitig hatte sie damit einen Anmeldebutton angeklickt. Darin gab sie nicht nur ihr Einverständnis über 30 Euro für das Horoskop, sondern schloß auch noch einen Vertrag für wöchentliche Horoskope ab, die ebenfalls teuer bezahlen sollte. Beim Amtsgericht München kam der Internetdienstleister mit seiner Zahlungsklage allerdings nicht durch. Die Richter hatten das Angebot im Netz genau studiert. Danach war klar: Besuchern dieser Webseite wurde bewußt vorenthalten, daß es bei dem Service um eine kostenpflichtige Leistung gehe. Das sei unzulässig. (Az.: 161 C 23695 06) Quelle: Auf einen Blick 19. KW. 2007
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2. Achtung Wappenschwindel!
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Mit der Auflösung des Alten Reiches 1806 traten die ersten Wappenschwindler auf den Plan. Sie gehörten eher zu den fliegenden Händlern und Gauklern. Da lernte man alle Tricks des geschickten Verdummens. Und heute, zweihundert Jahre später, präsentieren sich diese Volksverdummer im Versandhandel, auf Verbrauchermessen und insbesondere im Internet mit Firmenbezeichnungen wie: Wappenarchiv - Wappenmuseum - Wappenakademie - Forschungsgesellschaft - oder versuchen durch Verwendung der Rechtsform eines ideellen Vereins, sich den Anschein idealistischer Zielsetzungen zu geben. Sie werben mit künstlerischer und wissenschaftlicher Qualität, ohne diesen Anspruch erfüllen zu können oder zu wollen. Hinter klangvollen Firmenbezeichnungen oder angeblich gemeinnützigen Vereinen verbergen sich oft raffiniert aufgebaute Vertriebsorganisationen. Ein großer Teil dieser Wappenhandelsfirmen hat es darauf abgestellt, entweder selbst oder durch ihre Vertreter minderwertige oder wertlose Leistungen zu unangemessenen Preisen anzubieten. Beim Wappenschwindel handelt es sich fast immer um bewußte Täuschung des Käufers über das Alter, den Umfang der Führungsberechtigung und/oder die Quelle des verkauften Wappens: Über das Alter des angebotenen Wappens täuscht, wer ein von ihm selbst entworfenes, also neues Wappen, als altüberkommenes anpreist. Über den Umfang der Führungsberechtigung täuscht, wer das bereits existente Wappen einer Familie einem Träger des gleichen oder ähnlichen Namens ohne Kenntnis von dessen väterlicher Stammreihe verkauft. Über die Angabe der Quelle für das angebotene alte Wappen täuscht, wer eine nicht existente Fundstelle für sein Produkt angibt. (Verstoß gegen § 263 StGB, Betrug)
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3. Wappenhandel - Werbung - Wahrheit - Wirklichkeit
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Wappen-Wirrwarr: Wo Wappen, Wappenbrief oder Heraldik draufsteht, muß noch längst nicht immer Wappen drin sein - auch wenn ein noch so überzeugend wirkendes Siegel dies suggeriert. Durch eine geschickte Namensgebung - wie "Geprüfter Heraldiker" oder "Geprüfte Wappenrolle" - jubeln dubiose Geschäftemacher den Kunden oft minderwertige oder sogar wertlose Erzeugnisse, als wissenschaftlich fundierte Arbeiten unter. Häufig findet man dann diese Machwerke im Internet in einem sogenannten "Wappenindex" oder in dubiosen “Internet-Wappenrollen” wieder. Es kommt also nicht darauf an was auf dem Prüfsiegel draufsteht, sondern w e r es vergeben hat.
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Anmerkung: Es handelt sich hier um eine Art Wappenmafia die sich auf das Abkupfern bestehender Wappen spezialisiert hat. In Ermangelung eigener zeichnerischer Fähigkeiten und heraldischer Kenntnisse, machen sich diese "Wappenexperten" die Computertechnik zu Nutze und scannen Wappen oder Wappenteile aus der Wappenliteratur ab und verkaufen diese als eigene Erzeugnisse mit "Brief und Siegel". - Ein glatter Etikettenschwindel - (Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und Urheberrecht) Dieses Verhalten zeigt darüber hinaus auch deutliche strafrechtliche Merkmale.
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4. Vorsicht Abzocke: Ahnenforschung für Ahnungslose. Wie mit wertlosen Chroniken und Namensurkunden abkassiert wird. |
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Wilhelm von der Aa wurde mit seinem Steinadler Verlag außer Gefecht gesetzt. Ein Jahr Gefängnis, fünf Jahre Berufsverbot und 5000 EURO Geldstrafe. Man darf gespannt sein, wer seine Nachfolge antritt. Erst Halbert’s USA mit seinem Familienweltbuch, dann der Steinadler Verlag und jetzt? Da ist doch noch was? Ja, der Schrott aus dem Ausland nimmt zu! Auf Jahrmärkten, Verbrauchermessen und im Internet bieten gewissenlose Geschäftemacher vermeintliche Ahnen zu Schleuderpreisen an und ein zum Namen passendes Wappen wird gleich mitgeliefert.
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Ein Erzeugnis der Firma Ethynos |
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Ähnlichkeiten weisen die Erzeugnisse von Historic Research Centre (H.R.C.) und ARALDIS auf. Wahrscheinlich stammt die Software vom selben Hersteller. Der Vertreiber hat seinen Sitz in den USA. Eine Adresse konnte jedoch bisher nicht ermittelt werden. Die schwülstigen und holprigen Texte sind typisch für derartige Schwindelprodukte und liefern keine brauchbaren Informationen über Wappen, den Namen oder überhaupt etwas Familiengeschichtliches im weitesten Sinne. Das vermeintliche Wappen ist aus den Siebmacher'schen Wappenbüchern abgekupfert und gehört in Wirklichkeit einer Familie gleichen oder ähnlichen Namens. Die angegebenen Quellen sind falsch oder unvollständig, die Erwähnungen bezüglich des Namens fehlerhaft oder sogar reine Erfindungen. Wettberwerbsrechtlich ist zu beanstanden, daß überhaupt keine Ahnenforschung betreiben wird. Es wird auch keine Wappenforschung, sondern ein zufällig auf den gleichen Namen gefundenes Wappen geliefert.
Hinweis zum Wappenrecht:
Eine Berechtigung zur Annahme eines alten Familienwappens liegt nur dann vor, wenn nachgewiesen werden kann, daß der das Wappen Annehmende im legitimen Mannesstamm von dem ursprünglichen Wappenträger abstammt.
Dieser wichtige Hinweis fehlt auf allen Erzeugnissen.
Familienwappen sind rechtlich geschützte Zeichen und haben im wesentlichen die Funktion eines Kennzeichens. Als Kennzeichen unterliegt das Familienwappen wie auch der Familienname (§ 12 BGB), ähnlich wie Firmenzeichen (§ 17, § 30 HGB), oder Warenzeichen (Markengesetz) dem geltenden Grundsatz, daß sich jedes Zeichen von anderen schon bestehenden Zeichen gleicher Art hinreichend unterscheiden muß.
5. Wappenbrief - Ehrcaiss - Wer weiß ?
Negativschlagzeilen macht seit etwa zehn Jahren ein eingetragener Verein “Akademie für int.Wappenforschung - Europäisches Wappenmuseum e..V.” Der Verein verfolgt gemäß Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Kultur durch heraldische Forschungen und deren verwandte Gebiete. In Wirklichkeit verbirgt sich hinter dieser Einrichtung ein kommerzielles Unternehmen, welches als eingetragener Verein die Öffentlichkeit mit angeblichen gemeinnützigen Zielsetzungen zu täuschen versucht. Daß eine Steuerbefreiung wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke vorliegt, ist zu bezweifeln. Nach vorliegenden Erkenntnissen wird im größerem Umfang kommerzieller Handel mit Wappen betrieben, ohne die hierfür entsprechenden Regeln einzuhalten. Insbesondere ist festzustellen, daß über die Rechtsform des eingetragenen Vereins in unredlicher Weise agiert wird, um einen mit den tatsächlichen Gegebenheiten nicht in Übereinstimmung zu bringenden Eindruck zu vermitteln, gemeinnützige Zielstrebungen wahrzunehmen. Das Ziel des eingetragenen Vereins kollidiert mit dem tatsächlichen Umfang des Gewerbes als Wappenhandelsunternehmen und ist insoweit bereits unlauter im Sinne des § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Mit welcher kriminellen Energie diese Leute agieren, mögen einige Beispiele belegen:
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Registriert werden derartige Erzeugnisse in einer dubiosen Wappenrolle “Ehrcaiss”, angeblich mit Sitz in London. Dazu wird u. a. unzutreffenden Angaben behauptet, daß durch die “Registrierung” der Rechtsschutz gewährleistet wird. Diese Aussage ist schlichtweg falsch!! Ein Wappen geniest bereits Rechtsschutz von dem Zeitpunkt an nachdem es geführt wird. Voraussetzung: es wird nicht zu Unrecht geführt. Eine Registrierung in der Wappenrolle “Ehrcaiss” macht aus einer Fälschung noch lange kein legitimes Wappen.
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6. Vatikan Wappenrolle Besonders dreist geht eine Firma vor, die angeblich Wappen in einer vom Vatikan privilegierten Wappenrolle registriert. Eine vom Vatikan privilegierte Wappenrolle gibt es nicht! (Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht - irreführende Werbung)
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7. Vorsicht: "Offizielle" Wappenregistrierung |
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Viele unseriöse Anbieter machen Werbung für ihre eigene Wappenrolle mit dem Hinweis auf eine "offizielle" Registrierung, um den Eindruck einer Art amtlicher Tätigkeit zu erwecken. Eine offizielle Wappenregistrierung gibt es aber in Deutschland nicht!
Daß eine Wappenregistrierung in der DEUTSCHEN WAPPENROLLE des Vereins HEROLD sinnvoll ist, hat ganz andere Gründe. (Lesen Sie dazu mehr unter Wappenrolle.)
Eine Registrierung in einer anderen Wappenrolle als der des HEROLD ist dagegen sinnlos: Den gewerblichen und anderen selbsternannten Wappenrollenführern mangelt es durchweg am wissenschaftlichen Handapparat, zumeist auch am Willen zur Prüfung der Wappen auf Unverwechselbarkeit und Führungsberechtigung. Wenn es sich beim Wappenentwerfer und Wappenrollenführer um ein und dieselbe Person (Firma) handelt, kann es ja nicht zu einer seriösen Registrierung kommen! Entscheidend ist nicht, was auf dem Prüfsiegel steht, sondern wer es vergeben hat. Einer Qualitätsaussage kann man nur trauen, wenn sie von einer unabhängigen Institution stammt.
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8. Vorsicht: "Persönliche" Wappen |
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Viele Wappenhändler werben für "persönliche" Wappen. Damit können auch Kunden bedient werden, deren väterliche Stammreihe nicht bekannt ist. Die Anbieter schaffen dann auf den Kunden maßgeschneiderte "Wappen", bei denen nach Belieben auch Dinge wie das Lieblingshaustier, das Sternzeichen der Ehefrau oder das Hobby der Schwiegermutter versinnbildlicht werden. Solche persönlichen wappenähnlichen Gebilde sind keine Familienwappen! Sie genießen deshalb auch keinen Rechtsschutz. Ein Familienwappen, das Zeichen einer im Mannesstamm verbundenen genealogischen Einheit gleichen Namens, die sich über viele Generationen und zahlreiche Zweige erstrecken kann, ist kein Platz für individuelle Kennzeichen des Wappenstifters, noch weniger der Angeheirateten. Ein "persönliches" Familienwappen ist ein Widerspruch in sich.
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9. Vorsicht: Urheberrechtsbeschränkung. Eingeschränktes Nutzungsrecht. Das Märchen vom Rechtsschutz |
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Das Urheberrecht kennt zwei Formen des Nutzungsrechtes (§ 31 UrhG): Das einfache und das ausschließliche Nutzungsrecht. Wenn ein Wappenentwerfer nach Auftragsabwicklung dem Auftraggeber nur das "einfache Nutzungsrecht" einräumen will, ist größte Vorsicht geboten! Denn es gestattet auch anderen als dem Auftraggeber (nämlich auch dem Wappenentwerfer!), den gleichen Entwurf zu nutzen. Das “ausschließliche Nutzungsrecht” dagegen besagt, daß alle außer dem Auftraggeber - auch der Entwerfer selbst - von der Nutzungsbefugnis ausgeschlossen ist. Der Auftraggeber ist hier also ganz allein berechtigt, den Entwurf zu verwerten.
Immer wieder liest man, daß ein neu geschaffenes Wappen in einer Wappenrolle registriert sein muß, damit es Rechtsschutz genießt. Es ist erstaunlich wie hartnäckig sich dieses Märchen hält und fortpflanzt. Besonders wird diese Irrmeinung von Wappenhandelsfirmen verbreitet, um eine Registrierung eines Wappen in deren hauseigene Wappenrolle - natürlich zu überhöhten Preisen - zu rechtfertigen.
Widerlegung: Das Wappen genießt den Rechtsschutz des § 12 BGB. Voraussetzung für die Anwendung dieser Vorschrift ist allein das Bestehen eines Wappens, nicht dessen Registrierung, bei neuen Wappen also die Annahme des von einem Heraldiker oder selbst entworfenen Wappens. Diese Annahme ist nicht irgend einem Formzwang unterworfen, sie kann in jeder beliebigen Weise erfolgen, wenn nur der Wille zur Wappenführung klar zum Ausdruck kommt. Insbesondere ist keine Eintragung in eine Wappenrolle nötig.
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10. Webringe - Heraldikforen
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Das Internet ist als modernes Kommunikationsmittel heute nicht mehr wegzudenken. Ein unbedarfter Internetsurfer, der sich auf dem Gebiet der Heraldik und Genealogie informieren will, ist jedoch völlig überfordert. Die marktschreierischen Internetportale einzelner Anbieter werden mit so genannten Heraldik-Foren aufgewertet, um hier einen “wissenschaftlichen” Anstrich vorzugaukeln. Der Informationsgehalt dieser Foren ist jedoch höchst zweifelhaft, wenn nicht sogar wertlos. Bei genaueren Hinsehen entpuppt sich ein Forum zumeist als eine Werbeplattform selbsternannter Heraldik-Experten, oft sind es sogar Mitglieder einer Art Wappenmafia, die hier Eigenwerbung betreiben. Bezeichnungen wie: "Heraldik im Netz, ein Knotenpunkt zum Thema Wappenkunde" ein "Interessenverband Deutsche Wappen" und “Ahnenforschung.net Forum Heraldik” sind z. B. solche typischen Webseiten.
Eine weitere Unart von Hobby-Genealogen und Hobby-Heraldikern ist es, die eigene Web-Seite mit Links vollzustopfen, ohne vorher diese auf eine gewisse Tauglichkeit zu prüfen. Mit dem Ergebnis, daß die bereits bestehende heillose Verwirrung im Internet auf dem Gebiet der Genealogie und Heraldik noch gesteigert wird. Hinzu kommen noch die vielen Vereine, die mit dazu beitragen, mit bewußten oder unbewußten Verlinkungen zu unseriösen gewerblichen Anbietern herstellen. Dabei unterliegen diese dem Irrtum sich mit einem Disclaimer von den Inhalten fremder Webseiten zu distanzieren.
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“Mit dem Urteil vom 12. September 1998 - 312 0 58/98 - „Haftung für Links“ hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dieses kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen Inhalten der von mir verlinkten Seiten”.
Solche und ähnliche Distanzierungen sind inhaltlich schlicht falsch und verkehren die ursprüngliche Bedeutung des Urteils des Landgerichts Hamburg ins absolute Gegenteil.
Davon abgesehen, daß dieser „Disclaimer“ sprachlich schon einmal nicht besonders geglückt ist („gelinkte Seiten“, „Anbringung“ - das ist weder normales noch amtliches Deutsch) ist erstens das zitierte Aktenzeichen in den meisten Fällen schon mal falsch. Die korrekte Schreibweise der Entscheidung, auf die hier so häufig verwiesen wird, lautet 312 O 85/98 - in die Mitte gehört ein „O“ und nicht etwa eine Null. Meistens stimmt sogar nicht einmal die Jahreszahl. Manchmal soll das Gericht 1999 entschieden haben, manchmal sogar 1997 oder 1996 und die Krönung der Gefühle ist, wenn die Jahresangabe 1998 zwar auftaucht, dann aber am Ende des Aktenzeichens eine andere Zahl steht - auch dieses Phänomen läßt sich vielerorts bewundern.
Man stelle sich dieses paradoxe Geschehen einmal genau vor: Das LG Hamburg sagt mit seinem Urteil, eine Freizeichnungsklausel (so der fachliche Ausdruck) reiche nicht aus, um sich 'aus der Verantwortung zu stehlen', sondern man hätte sich speziell von den fremden Meinungen distanzieren müssen - und was macht Rest-Deutschland? Es setzt eine Klausel auf jede zweite Homepage, die genau das Gegenteil macht, was dieses Urteil für den 'Ernstfall' verlangt und behauptet dann zu guter letzt auch noch, genau dies hätte in dem Urteil gestanden. Absurder geht es nicht mehr.
Peinlicher wird es nur noch, wenn selbst Behörden, gewerbliche Internetangebote, Online-Publikationen oder kommerzielle Newsletter u.ä. diesem Märchen aufsitzen, vor allem bei solchen, von denen man denken würde, daß sie über eine adäquate Rechtsabteilung verfügen sollten.
Es wäre wünschenswert etwas mehr Zurückhaltung zu üben. Eine gute Webseite zeichnet sich nicht durch eine unüberschaubare Fülle von Links aus, sondern sollte sich auf das Wesentliche beschränken.
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11. Warndienst - hilfreiche Adressen
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Der beste Schutz vor unliebsamen Überraschungen ist, gut informiert zu sein. Möglichkeiten bieten sich genug: Sie sollten nicht nur auf die Macht der Institutionen und staatlichen Stellen vertrauen, sondern zusätzlich selbst die Sache in die Hand nehmen. Wenn Sie selber unsicher sind, holen Sie sich Rat bei Fachleuten. Die Adressen erhalten Sie bei den entsprechenden Berufsverbänden, Verbraucherschutzeinrichtungen, Innungen. Auch Stadt- und Staatsarchive geben Auskünfte über Organisationen und Verbände, die Ihnen helfen können. Wenn Sie sich für Ahnenforschung im weitesten Sinne interessieren, wenden Sie sich an die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Genealogischer Verbände (DAGV).
Internet: www.genealogienetz.de/vereine/DAGV/
Wenn Sie unsicher sind und Auskunft über einen gewerblichen oder privaten Anbieter in Sachen Heraldik oder Genealogie wünschen, wenden Sie sich schriftlich an: PRO HONORE e.V., Wandsbeker Stieg 39, 22087 Hamburg.
Internet: www.prohonore.de
Wenn Sie sich für Heraldik im weitesten Sinne interessieren, wenden Sie sich an einen seriösen Heraldiker in Ihrer Nähe. Adressen erhalten Sie beim Verein HEROLD, Berlin. Dort sind Sie immer auf der sicheren Seite.
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